Tageslosung
Bei dem HERRN findet man Hilfe. Dein Segen komme über dein Volk!Psalm 3,9
Termine:
Donnerstag, 25.04.
Besuch eines Therapie Rettungshundes
Auferstehungskirche
Freitag, 26.04.
Alex Jussow, Violine. Andrej Jussow, Klavier
Auferstehungskirche
Weitere Details...
Samstag, 27.04.
(Pfr. Zizelmann), Bonhoefferkirche
Sonntag, 28.04.
mit Café unterm Kirchfenster
(Pfr. i.R. Dr. Maier-Revoredo), Christuskirche
YouTube-Kanal:
Im YouTube-Kanal der Kirchengemeinde finden Sie die Live-Streams der Gottesdienste, aber auch aufgezeichneten Gottesdienste der vergangenen Wochen und weitere Videos.
Kirchenwahl am 1. Dezember 2019
Am 1. Dezember 2019 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Fast zwei Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Allgemeine Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de
Kirchengemeinderatswahl
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die 21 Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchengemeinderat Möhringen und Fasanenhof werden sich in den kommenden Gottesdiensten der Gemeinde persönlich vorstellen:
- 3. November: Bonhoefferkirche
- 10. November: Christuskirche und Auferstehungskirche
- 17. November: Martinskirche
Synodalwahl
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.