Was tun, wenn Sie (wieder) eintreten möchten?

Ein Kirchenaustritt ist nicht unwiderruflich. Die Geburt eines Kindes und die Möglichkeit, eine Patenschaft zu übernehmen, der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung oder einem kirchlichen Begräbnis können dazu führen, über einen Wiedereintritt nachzudenken.

Auch das Gefühl, eine Verantwortung im Leben besser in der vollen Gemeinschaft der Christen wahrnehmen zu können, bewegt manche zum Wiedereintritt.

Erfundenes Verkehrszeichen - Wenden

Während ein Kirchenaustritt häufig ein von beiden Seiten wortloser und deshalb auch schmerzlicher Abschied ist, können in einem persönlichen Gespräch Ihre Gründe für den Austritt wie für den Wiedereintritt zur Sprache kommen.

Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro oder einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Mit einem Wiedereintritt übernehmen Sie dann wieder alle Rechte und Pflichten der christlichen Gemeinschaft. Sie tragen mit ihren inneren und äußeren Beiträgen den Auftrag der Kirche in der Welt mit.

Selbstverständlich können Sie auch an einem anderen Ort als Ihrer Heimatgemeinde wieder in die Evangelische Landeskirche eintreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland http://www.ekd.de.