Tageslosung
Des HERRN Wort ist wahrhaftig, und was er zusagt, das hält er gewiss.Psalm 33,4
Termine:
Dienstag, 26.09.
Donnerstag, 28.09.
mit Kaffee und Kuchen
(Pfrin. Necker-Blaich), Auferstehungskirche
Freitag, 29.09.
Samstag, 30.09.
(Pfrin. Aippersbach und Fr. Maslankowski), Christuskirche
Sonntag, 01.10.
mit anschließendem Kirchcafé
(Pfrin. Necker-Blaich), Auferstehungskirche
Erntedank mit KiKi
(Pfr. Zizelmann), Bonhoefferkirche
"Die schöne Müllerin von Schubert" - Johannes Wedeking (Bass) und Leonhard Völlm (Klavier)
Gemeindezentrum Martinskirche
YouTube-Kanal:
Im YouTube-Kanal der Kirchengemeinde finden Sie die Live-Streams der Gottesdienste, aber auch aufgezeichneten Gottesdienste der vergangenen Wochen und weitere Videos.
Was tun, wenn Sie (wieder) eintreten möchten?
Ein Kirchenaustritt ist nicht unwiderruflich. Die Geburt eines Kindes und die Möglichkeit, eine Patenschaft zu übernehmen, der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung oder einem kirchlichen Begräbnis können dazu führen, über einen Wiedereintritt nachzudenken.
Auch das Gefühl, eine Verantwortung im Leben besser in der vollen Gemeinschaft der Christen wahrnehmen zu können, bewegt manche zum Wiedereintritt.

Während ein Kirchenaustritt häufig ein von beiden Seiten wortloser und deshalb auch schmerzlicher Abschied ist, können in einem persönlichen Gespräch Ihre Gründe für den Austritt wie für den Wiedereintritt zur Sprache kommen.
Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro oder einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Mit einem Wiedereintritt übernehmen Sie dann wieder alle Rechte und Pflichten der christlichen Gemeinschaft. Sie tragen mit ihren inneren und äußeren Beiträgen den Auftrag der Kirche in der Welt mit.
Selbstverständlich können Sie auch an einem anderen
Ort als Ihrer Heimatgemeinde wieder in die Evangelische Landeskirche
eintreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche
in Deutschland
http://www.ekd.de.